Unselbständige Erwerbstätigkeit
Was versteht man unter einer unselbständigen Erwerbstätigkeit?
Als unselbständig erwerbend gilt, wer in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet, ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen. Merkmale der unselbständigen Erwerbstätigkeit Für eine unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen unter anderem folgende Merkmale: - Fehlen von erheblichen Investitionen
- Keine massgebliche Entscheidungsbefugnis über Investitionen und Personalfragen
- Handeln in fremdem Namen und auf fremde Rechnung
- Pflicht, sich an Weisungen zu halten (in persönlicher, organisatorischer und zeitlicher Hinsicht); Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses
- Bindung an Arbeitsplan, Arbeitszeiten, Präsenzpflicht
- Zuweisung eines Arbeitsplatzes
- Regelmässige Arbeit für den gleichen Arbeitgeber
- Bereitstellen von Arbeitsgerät oder -material durch den Arbeitgeber
- Periodische Entgeltleistungen: Monatslohn, Stundenlohn etc.
Weblink Staatsekretariat für Wirtschaft SECO
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