Aufgaben und Kompetenzen der GemeindeversammlungDie Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in der Gemeinde begründet haben. Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt.
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