Das Arbeitsamt Meggen ist die erste Anlaufstelle bei Arbeitslosigkeit
Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits während der Kündigungsfrist anmelden. Arbeitssuchende gelten erst dann als ganz oder teilweise arbeitslos, wenn die Anmeldung beim Arbeitsamt erfolgt ist.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Letzter Arbeitsvertrag/Lehrvertrag
- Kündigungsschreiben
- Bank- oder Postkarte mit IBAN-Nummer
- Lohnabrechnungen der letzten zwei Jahre (nicht Lohnausweise)
- Ausländerausweis
- Dienstbüchlein
Das Arbeitsamt ist zuständig für:
- Weiterleitung der Anmeldung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV Pilatus, Luzern) und die gewählte Arbeitslosenkasse
- Anlaufstelle für die Erfüllung der monatlichen Kontrollpflicht
- Abgabe von Formularen
Das Arbeitsamt befindet sich im 2. OG beim Schalter der Einwohnerkontrolle.
Kontrolltage für das Jahr 2021 (Abgabe Formular «Angaben der versicherten Person»):
- 25. Januar 2021
- 23. Februar 2021
- 25. März 2021
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe des Formulars «Angaben der versicherten Person» nicht vor diesen Daten erlaubt ist.
Interessante Links
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (arbeits.swiss)
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV