Steuerattraktivität als Ziel
Die Steuerattraktivität gehört zu den obersten politischen Zielen des Gemeinderates. Deshalb ist Meggen seit Jahren die steuerattraktivste Gemeinde des Kantons Luzern. Möglich ist diese tiefe Steuerbelastung von Bevölkerung und Gewerbe auch dank eines rigorosen Kostenmanagements und einer strikten Ausgabenkontrolle der Exekutive. Bei einem guten Rechnungsabschluss erhalten die Steuerzahler jeweils einen Steuerrabatt. Jährlich liefert Meggen über 50 Millionen Franken an die Staatskasse ab. Damit leistet die Gemeinde einen bedeutenden Beitrag an die Deckung der regionalen Infrastrukturkosten und verschafft dem Kanton einen klaren Standortvorteil.
Eine besondere Herausforderung bildet der seit 1. Januar 2003 eingeführte neue Finanzausgleich des Kantons Luzern. Jährlich bezahlt Meggen zwischen 4 Millionen bis 8 Mio. Franken (ab 2009) an diesen Ausgleich und ist damit mit Abstand der grösste Geldgeber aller Luzerner Gemeinden.
Dienstleistungen/Hauptaufgaben
- Führen des Steuerregisters (Feststellen der Steuerpflicht)
- Veranlagung von natürlichen Personen (unselbständig Erwerbende, nicht erwerbstätige Rentner sowie beschränkt Steuerpflichtige)
- Erteilen von Steuerauskünften
- Vorbereiten der Steuererlass-Entscheide
- Unterstützung der Dienststelle Steuern bei der Behandlung von Einsprachen
Steuerfuss: Bezugseinheiten im Jahr 2020 |
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Staatssteuer |
1.7000 |
Einwohnergemeindesteuer |
0.8900 |
Röm.-kath. Kirchgemeinde |
0.1955 (0.23 ./. 15 % Rabatt) |
Evang. reformierte Kirchgemeinde |
0.2500 |
Christkatholische Kirchgemeinde |
0.3100 |
Personalsteuer
Sie beträgt Fr. 50.– pro Jahr. Sie wird von jeder über 18-jährigen Person erhoben (unabhängig vom Einkommen). Ehepaare entrichten zusammen nur eine Personalsteuer.
Feuerwehrpflichtersatz
In der Gemeinde wohnhafte Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, sind ab dem 21. Altersjahr ersatzpflichtig. Die Ersatzpflicht endet nach dem 50. Altersjahr. Sie beträgt 3 ‰ des steuerbaren Einkommens; Minimum Fr. 50.–, Maximum Fr. 500.–. Ist bei einem Ehepaar nur ein Teil ersatzpflichtig, reduziert sich die Abgabe auf 1 ‰.
Interessante Links
Dienststelle Steuern Luzern
Eidg. Steuerverwaltung