Das Arbeitsamt ist die erste Anlaufstelle bei Arbeitslosigkeit Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits während der Kündigungsfrist anmelden. Arbeitssuchende gelten erst dann als ganz oder teilweise arbeitslos, wenn die Anmeldung beim Arbeitsamt erfolgt ist.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Letzter Arbeitsvertrag/Lehrvertrag
- Kündigungsschreiben
- Bank- oder Postkarte mit IBAN-Nummer
- Lohnabrechnungen der letzten zwei Jahre (nicht Lohnausweise)
- Ausländerausweis
Das Arbeitsamt ist zuständig für: - Weiterleitung der Anmeldung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV Pilatus, Luzern) und die gewählte Arbeitslosenkasse
- Anlaufstelle für die Erfüllung der monatlichen Kontrollpflicht
- Abgabe von Formularen
Das Arbeitsamt befindet sich im 2. OG beim Schalter der Einwohnerkontrolle.