HandlungsfähigkeitszeugnisAm 01. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse nicht mehr durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Dafür neu zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Luzern Land D4 Platz 10 6039 Root Längenbold Tel. 041 455 45 45 www.kesblula.ch
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