SteuerauskünfteMit der Steuergesetzrevision 2011 hat der Kantonsrat die gesetzliche Grundlage für die Einsichtnahme in Steuerdaten durch Privatpersonen aufgehoben. Er erachtete die Einsichtnahme in Steuerdaten vorab aus Gründen des vermehrten Persönlichkeitsschutzes als nicht mehr zeitgemäss. Behörden wird weiterhin Auskunft gewährt, soweit eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder eine Ermächtigung des Finanzdepartements vorliegt.
|