Drittmeldepflicht Liegenschaftsverwaltungen und EigentümerAls HauseigentümerIn sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von MieterInnen und UntermieterInnen den Einwohnerkontrollen zu melden. Es sind auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft zu melden. Die gesetzliche Grundlage für die Erstattung dieser Meldung ist in Art. 8 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister definiert:
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