VorabklärungEs wird zwischen öffentlichem und privatem Baurecht unterschieden. Die Gemeinde ist ausschliesslich für das öffentliche Baurecht zuständig. Öffentliches Baurecht Planungs- und Baugesetz PGB Planungs- und Bauverordnung PBV Zur Erläuterung des PBG und der PBV finden Sie hier Skizzen zur Messweise: Ausgabe 2013 für die ab Januar 2014 geltenden Gesetze Ausgabe 2002 für die bis auf Weiteres geltenden Gesetze Kommunale Baugesetze: Bau- und Zonenreglement Zonenplan Privates Baurecht Bei Streitigkeiten bezüglich Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Grundbucheintragungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Friedensrichteramt Luzern.
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