BaukontrollenBaustellenkontrolle
Die Behörde führt bau- und umweltrechtliche Kontrollen durch. Unabhängig von den kommunalen Behörden erfolgen Baustellenkontrollen durch die SUVA. Diese beziehen sich jedoch grundsätzlich auf die Arbeitssicherheit.
Die Baukontrollen befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen.
|