Reklame und AussenwerbungReklamen und Firmenbeschriftungen sind bewilligungspflichtig. Das Reklamegesuch wird formell geprüft und erfordert eine öffentliche Ausschreibung Kantonale Reklameverordnung Temporäre Reklamen erfordern kein Gesuchsverfahren bei der Baubewilligungsbehörde, es ist jedoch die Einwilligung des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen. Auch temporären Reklamen haben den Richtlinien der Reklameverordnung des Kantons Luzern zu entsprechen.
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