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Jahr: 2010
Sanierung der Wasserleitung nach Leitungsbruch
Baubeginn am 12. Juli 2010 an der Altstadstrasse in Meggen
Die Wasserversorgung Meggen muss in der Altstadstrasse in Meggen auf einer Länge von rund 150 Metern die Hauptwasserleitung ersetzen. Verantwortlich dafür ist ein Wasserleitungsbruch, welcher sich am 22. Mai 2010 ereignet hatte.
Zum Wasserleitungsbruch in der Altstadstrasse, unmittelbar bei der Scheune der Liegenschaft Josef Scherer, war es am 22. Mai 2010 aufgrund von Korrosion der Rohrleitung gekommen. In der Folge durchströmte das austretende Wasser den Untergrund und den Oberbau der Strasse. Dadurch wurde der Strassenoberbau (Fundation und Belag) zum Teil stark beschädigt. Er weist seither auf einer Länge von rund 150 m erhebliche Schäden (Belagserhebungen, -senkungen und Risse) auf. Da es sich um eine Hauptleitung der Wasserversorgung Meggen handelt, muss die Strasse auf Kosten der Gemeinde saniert werden.
Sanierungsprojekt
Der Gemeinderat hat entschieden, im Zuge der Sanierung des Strassenoberbaus die Transportleitung, eine über 60 Jahre alte Gussleitung mit Bleimuffenverbindungen, in einem Bereich von ca. 150 m zu ersetzen. Die neue Wasserleitung wird neu im Strassenbereich verlegt. Dazu werden die Querungen zu den bestehenden Hausanschlüssen verlängert, und ein Hydrant wird an einen neuen Standort versetzt.
Bauzeit
Die Arbeiten beginnen am Montag, 12. Juli 2010. Sie werden in verschiedenen Etappen ausgeführt, damit sämtliche Verkehrsbeziehungen aufrechterhalten werden können. Vom 31. Juli 2010 bis am 15. August 2010 werden die Arbeiten betriebsbedingt unterbrochen. Während dieser Zeit wird die ganze Altstadstrasse für den Verkehr freigegeben. Ab dem 16. August 2010 werden die Bauarbeiten weitergeführt und voraussichtlich am 27. August 2010 abgeschlossen. In der darauffolgenden Woche wird die Strassenmarkierung erstellt.
Verkehrsführung
Die Verkehrsführung erfolgt während der Ausführung der Bauarbeiten einstreifig. Der Vortritt wird mit dem Signal «Vortritt vor dem Gegenverkehr» geregelt. Die Richtung Lerchenbühlstrasse bergwärtsfahrenden Verkehrsteilnehmer sind vortrittsberechtigt.
Besten Dank fürs Verständnis
Die unumgänglichen Behinderungen und Imissionen werden entlang der Altstadstrasse so klein wie möglich gehalten. Die Gemeinde Meggen und die beteiligten Unternehmen danken den Anstössern und Verkehrsteilnehmern für das Verständnis und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Bundesgerichtsurteil zur «Angelfluh»
Anordnung des Gemeinderates Meggen wird geschützt
Der Eigentümer des Restaurants «Angelfluh» in Meggen muss Terrainaufschüttungen entlang der Seestrasse rückgängig machen. Zudem muss er Sträucher und Bäume beseitigen, die einen ungenügenden Strassenabstand einhalten. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Seit fast 15 Jahren steht die «Angelfluh» leer. Das Gebäude hoch über dem kleinen Hafen macht heute einen erbärmlichen Eindruck. Zwar versicherte der Eigentümer vor Jahren, dass die «Angelfluh» renoviert und wieder eröffnet werde, doch das kann dauern. Im Herbst 2007 stellte der Gemeinderat von Meggen fest, dass auf dem Areal Bauarbeiten ohne Baubewilligung vorgenommen worden waren und Bepflanzungen den gesetzlichen Strassenabstand nicht einhalten. Anfang März 2008 verpflichtete der Gemeinderat die Eigentümer, sämtliche Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und die illegal vorgenommenen Bepflanzungen und Terrainverschiebungen rückgängig zu machen.
Frist bis Ende August gesetzt
Sowohl das Luzerner Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht haben die Anordnung des Gemeinderates geschützt. Der Eigentümer der Angelfluh muss den gesetzmässigen Zustand – darunter auch den Abtransport von 30 bis 50 Lastwagenladungen Material – bis Ende August 2010 bewerkstelligen. Quelle: Neue Luzerner Zeitung Gemeinderat Meggen glaubt an eine positive Wende im Fall Angel?uh.
Medienartikel:
Gemeinderat glaubt an eine positive Wende im Fall Angelfluh, Rigi-Anzeiger, 9. Juli 2010
Sanierung Kreuztrotte: Vorprojekt liegt vor
Gemeinderat hat Auftrag für Weiterbearbeitung des Projekts erteilt
Das Vorprojekt für die Sanierung der Kreuztrotte rechnet mit Kosten von gesamthaft 3,5 Mio. Franken. Der Gemeindeversammlung vom 29. November 2010 soll eine Sonderkreditvorlage unterbreitet werden.
Am 26. August 2009 hatte der Gemeinderat das Bauamt und das Architekturbüro Steiger & Kraushaar, Meggen, mit der Bearbeitung eines Vorprojekts für die Sanierung der Kreuztrotte beauftragt. Mittlerweile liegt das Vorprojekt vor.
Nutzungskonzept / Interessen
- Gebäudehülle: Die Gemeinde hat ein grosses Interesse am Erhalt der Gebäudehülle. Das Gebäude ist ein wichtiger Zeitzeuge und ein wertvolles denkmalpflegerisches Objekt. Die Torsituation im Ensemble mit dem Hotel Kreuz ist für das Ortsbild von erheblicher Bedeutung.
- Zunftlokal: Die Zunft steht vor der Entscheidung, ihr bestehendes Lokal hinter dem Zentralschulhaus zu sanieren oder neue Räumlichkeiten zu suchen. Das Dachgeschoss der Kreuztrotte bietet sich als neuer Standort an.
- Gemeindegalerie: Die Kreuztrotte wäre ein idealer Ersatzstandort für die Gemeindegalerie.
- Dritte: Als Drittnutzung wären Büros oder Ateliers denkbar. Zu Handen der Gemeindeversammlung vom 29. November 2010 hat der Gemeinderat das Megger Architekturbüro Steiger & Kraushaar mit der Weiterbearbeitung des Projekts bis zur Botschaftsreife beauftragt.
Medienartikel:
Kreuztrotte soll Galerie und Zunftstube beherbergen, Neue Luzerner Zeitung, 16. Juli 2010
Gemeindeversammlung, 17. Mai 2010
Erneut Steuerrabatt von 20%
Die Meggerinnen und Megger kommen zum dritten Mal in den Genuss eines Steuerrabattes von 20%. An der Gemeindeversammlung vom 17. Mai 2010 wurde der Antrag des Gemeinderates überaus wuchtig angenommen.
Die 125 anwesenden Stimmberechtigten genehmigten an der Gemeindeversammlung alle Anträge des Gemeinderates klar. Die Jahresrechnung 2009, welche mit einem Plus von 6 Mio. Franken abschliesst, die vorgeschlagene Verwendung des Ertrags-überschusses und die Bewilligung eines Rabattes von 20 Prozent auf die Steuern 2010 wurden einstimmig gutgeheissen. Für den Steuerrabatt, den dritten in Folge, werden 4,9 Mio. Franken ins Eigenkapital eingelegt. Ebenso deutlich wurde die externe Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2010 bestimmt. Nach kurzer Diskussion genehmigte die Gemeindeversammlung auch die fünf vorliegenden Einbürgerungsgesuche, welche insgesamt sechs Personen betrafen.
Herausforderungen und strategische Projekte
Gemeindeammann Arthur Bühler erläuterte detailliert und kompetent die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Meggen. Aus seiner Sicht stellten im Jahr 2009 die kantonale Steuer- und Aufgabenreform, der Finanzausgleich sowie die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden die besonderen Herausforderungen dar. Die strategischen wichtigsten Vorhaben waren der Verkauf der Gasversorgung Meggen und die Planungsprojekte Totalrevision Ortsplanung/Umzonung Golfplatz.
Der Gemeinderat ist auf Kurs
Der Gemeinderat sei auf Kurs, sagte Peter Baumgartner, Präsident der Controlling-Kommission, an der Gemeindeversammlung. «Alle 45 Legislaturziele sind als Projekte definiert und werden vom Gemeinderat eng begleitet. 15 Legislaturziele sind erreicht, abgeschlossen oder zur Abstimmung bereit. Die restlichen sind in Bearbeitung und auf gutem Weg.»
Orientierung Umzonung Golfplatz
Unter dem Traktandum Verschiedenes informierte Gemeindeammann Arthur Bühler über den Stand der Planung für die Umzonung Golfplatz. Die zweite Auflage wird im Juni/Juli 2010 wiederholt, die Urnenabstimmung soll Ende November 2010 stattfinden. Der Standort des Golfhauses wird nochmals überprüft und optimiert, wobei folgende Interessen berücksichtigt werden müssen: Bedürfnisse der Nachbarn, des Golfbetriebs und aus raumplanerischer Sicht Stellungnahme des Schweizerischen Natur- und Heimatschutzes.












