Aktuelles Wetter
Prognose für die nächsten Tage
Quelle: MeteoSchweiz
10. September 2010
Megger Fischer / Dokumentarfilm11. September 2010
Megger Chilbi12. September 2010
Megger ChilbiGemeindekanzlei
Gemeindekanzlei

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Dienstleistungen:
Abstimmungen und Wahlen:
- Organisation von Abstimmungen und Wahlen
- Prüfung von Unterschriften für Initiativen, Referenden etc.
Grundbuch- und Vertragswesen:
- Erstellen von Verträgen für die Gemeinde
- Landerwerb
- Perimeter
Objektwesen:
- Führen der Objektdaten und Grundstückdossiers der Gemeinde
- Veranlagung von Handänderungs-, Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern sowie von ausländischen Staatsangehörigen
Stiftungswesen:
- Prüfung der Unterstellung einer Stiftung unter die Aufsicht der Gemeinde
- Jährliche Kontrolle der Stiftungsabrechnungen
Telefonzentrale
Allgemeine Auskunftserteilung


Fluder Urs
Leiter Gemeindekanzlei, Gemeindeschreiber-Substitut und Notar, Leiter Personaldienst
Telefon: 041 379 82 28
EMAIL
Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Küttel Amanda
Lernende Kauffrau, Abteilung Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 34
EMAIL
Nick Cornelia
Gemeindeschreiber-Substitutin, Berufsbildnerin
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Rölli Fabian
Sachbearbeiter Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 34
Fax: 041 379 81 66
EMAIL





AHV - Zweigstelle

Organisation: AHV-Zweigstelle Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle in Sozialversicherungs- fragen und das Bindeglied zur Ausgleichskasse Luzern.
- Prüft und hilft mit beim Ausfüllen von diversen Formularen
- Erteilt Auskünfte zur AHV/IV/EL, Nichterwerbstätige (NE), Familienausgleichskasse (FAK), Selbständigerwerbende (SE) und juristische Personen (JP) etc.
- Erfasst und registriert SE, JP, NE, RentnerInnen etc.
- Kontrollstelle für obligatorische Krankenversicherung, Abklärung der Versicherungspflicht
- Prüft die Gesuche der Prämienverbilligung


Rölli Fabian
Sachbearbeiter Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 34
Fax: 041 379 81 66
EMAIL



Einwohnerkontrolle

Organisation: Einwohnerkontrolle Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Dienstleistungen:
- Registriert An-, Um- und Abmeldung von Schweizern und Ausländern
- Ausstellende Behörde für diverse Ausweise wie z.B. Wohnsitzbestätigungen, Interimsausweise, etc.
- Adressauskünfte über Einwohner
- Verkauf und Abgabe von Fischerpatenten und Gemeindepublikationen (Bücher, Broschüren, Werbematerialien)
- Organisation von Wahlen und Abstimmungen
- Verkauf Gemeinde-Tageskarten
- Verkauf von Mietformularen
- Ferienpass
Anmeldung / Zuzug
Sie sind neu in Meggen wohnhaft? Herzlich Willkommen!
Für Schweizer Staatsangehörige gilt:
Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde ab. Bei der Abmeldung erhalten Sie Ihren Heimatschein. Diesen müssen Sie zusammen mit folgenden Unterlagen innert 10 Tagen bei uns vorbeibringen:
- Nachweis der Krankenkasse (Police, Karte, etc.)
- Wenn Sie einen anderen Zivilstand als ledig haben: Familienbüchlein oder Familienausweis
- Mietvertrag / Kaufvertrag
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 33.00.
Für ausländische Staatsangehörige gilt:
Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde ab. Nehmen Sie dazu Ihren Original Ausländerausweis mit.
Danach melden Sie sich bitte innert 10 Tagen bei uns auf der Einwohnerkontrolle an. Nehmen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Original Ausländerausweis
- Reisepass oder Identitätskarte
- Wenn Sie einen anderen Zivilstand als ledig haben: Familienbüchlein oder Eheurkunde / Scheidungsurteil sowie Geburtsscheine der Kinder
- Nachweis der Schweizerischen Krankenkasse (Police, Karte, etc.)
- Mietvertrag / Kaufvertrag
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 33.00.
Wochenaufenthalt
Sie sind Wochenaufenthalter in Meggen (z.B. Student)?
Bitte bestellen Sie bei Ihrer Wohngemeinde einen Heimatausweis / Interimsausweis und bringen uns diesen vorbei.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 33.00.
Geschäftsniederlassung
Sie haben in Meggen ein Geschäft eröffnet (Selbständigerwerbend)?
Bitte bestellen Sie bei Ihrer Wohngemeinde einen Heimatausweis / Interimsausweis für Geschäftsniederlassung und bringen uns diesen vorbei.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 33.00.
Ummeldung / Adressänderung
Sie sind innerhalb von Meggen umgezogen? Bitte melden Sie uns dies innert 10 Tagen. Auch Wohnungswechsel innerhalb des Hauses müssen uns gemeldet werden.
Bitte teilen Sie uns persönlich am Schalter, telefonisch (041 379 81 11), per E-Mail (info@meggen.ch) oder im Online-Schalter folgende Angaben mit:
- Neue Adresse
- Beginn Mietverhältnis
- Vorheriger Mieter
- Anzahl Zimmer
- Stockwerk
- Mit wem wohnen Sie zusammen?
- Falls bekannt: Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID
Die Änderung der Adresse ist gratis.
Abmeldung / Wegzug
Sie ziehen von Meggen weg? Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft.
Bitte melden Sie uns den Wegzug innert 10 Tagen.
Für Schweizer Staatsangehörige gilt:
Bitte erscheinen Sie persönlich unter Vorlage des Schriftenempfangsscheins bei uns am Schalter. Falls Sie den Schriftenempfangsschein nicht mehr besitzen, bitten wir Sie eine Identitätskarte oder den Führerausweis mitzunehmen. Sie erhalten von uns Ihren Heimatschein, welchen Sie danach wieder bei Ihrer neuen Wohngemeinde hinterlegen müssen.
Bei einem Wegzug aus Meggen werden von uns keine Gebühren erhoben.
Für ausländische Staatsangehörige gilt:
Bitte erscheinen Sie persönlich mit dem Original Ausländerausweis bei uns am Schalter.
Wir geben Ihnen eine Abmeldebestätigung mit, damit Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde wieder anmelden können.
Bei einem Wegzug aus Meggen werden von uns keine Gebühren erhoben.


Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 34
Fax: 041 379 81 66
EMAIL



Arbeitsamt

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


- Erste Anlaufstelle bei Arbeitslosigkeit. Persönliche Vorsprache spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.
- Weiterleitung der Anmeldung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV Pilatus, Luzern) und die gewählte Arbeitslosenkasse
- Anlaufstelle für die Erfüllung der monatlichen Kontrollpflicht
- Abgabe von Formularen
Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits während der Kündigungsfrist anmelden kommen. Arbeitssuchende gelten erst dann als ganz oder teilweise arbeitslos, wenn die Anmeldung beim Arbeitsamt erfolgt ist.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Letzter Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- AHV-Versichertenausweis
- Bank- oder Postkarte
- Ausländerausweis


Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Rölli Fabian
Sachbearbeiter Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 34
Fax: 041 379 81 66
EMAIL



Friedhof / Bestattungen

Organisation: Friedhof und Bestattungen Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 12 Fax: 041 379 81 66


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Beratung und Unterstützung der Angehörigen bei der Organisation der Formalitäten und Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Todesfall.


Brunner Pia
Leiterin Gemeinderats-Sekretariat, Stellvertreterin Kommunikation, Sachbearbeiterin Todesfälle, Friedhof / Bestattungen
Telefon: 041 379 82 18
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Renggli Nicole
Sachbearbeiterin Stabstelle Gemeindeschreiber
Telefon: 041 379 82 19
Fax: 041 379 81 66
EMAIL


Alle A-Z
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Verordnung | 0.00 |
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| Friedhof-Reglement | 0.00 |
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| Merkblatt Todesfall | 0.00 |
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Friedhof/Bestattungen
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Verordnung | 0.00 |
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| Friedhof-Reglement | 0.00 |
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| Merkblatt Todesfall | 0.00 |
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Sondersteuern

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Erbschaftssteuer
Auf dem Vermögensanfall aus Erbschaft wird eine Erbschaftssteuer erhoben. Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in welcher die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte bzw. wo das Grundstück gelegen ist. Schenkungen und Vorempfänge, welche die verstorbene Person innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tod ausgerichtet hat, unterliegen ebenfalls der Erbschaftssteuerpflicht.
Steuermass:
Ehegatten: steuerfrei
Nachkommen: 1 % (sofern Erbteil über CHF 100'000.00)
Elterlicher Stamm: 6-12 %, je nach Höhe des Erbteils
Grosselterlicher Stamm: 15-30 %, je nach Höhe des Erbteils
Nicht verwandte Personen: 20-40 %, je nach Höhe des Erbteils
Grundstückgewinnsteuer
Bei der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens ist der dabei erzielte Gewinn zu versteuern. Bei bestimmten Veräusserungstatbeständen wird die Besteuerung aufgeschoben. Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Geschäftsvermögens unterliegen der Einkommens- oder Gewinnsteuer. Steuerpflichtig ist der Verkäufer/die Verkäuferin. Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in der das veräusserte Grundstück liegt.
Berechnung des steuerbaren Gewinns:
Als Grundstückgewinn gilt die Differenz zwischen Anlagewert und Veräusserungswert. Der Anlagewert besteht grundsätzlich aus dem Erwerbspreis im Zeitpunkt der letzten steuerbegründenden Veräusserung und den gesetzlichen Zuschlägen für Aufwendungen (insbesondere Erwerbskosten, Mäklerprovisionen, Aufwendungen für dauernde Wertvermehrungen, Erschliessungskosten). Der Veräusserungswert entspricht dem Veräusserungspreis, vermindert um die gesetzlichen Abzüge (insbesondere die Veräusserungskosten).
Steuermass:
Die Grundstückgewinnsteuer wird aufgrund des progressiven Einkommenssteuertarifs für Alleinstehende und eines Steuerfusses von 4,2 Einheiten berechnet.
Handänderungssteuer
Bei der Veräusserung eines Grundstücks wird die Handänderungssteuer erhoben. Mit ihr wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück besteuert. Als steuerpflichtige Handänderungen gelten hauptsächlich der privatrechtliche Eigentumsübergang an einem Grundstück (z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Erbteilung) und der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück (z.B. Veräusserung der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft). Bestimmte Veräusserungstatbestände sind von der Handänderungssteuer befreit. Steuerpflichtig ist der Erwerber/die Erwerberin. Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in der das veräusserte Grundstück liegt.
Steuermass:
1,5 % des Handänderungswertes (in der Regel der beurkundete Kaufpreis)


Fluder Urs
Leiter Gemeindekanzlei, Gemeindeschreiber-Substitut und Notar, Leiter Personaldienst
Telefon: 041 379 82 28
EMAIL
Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Nick Cornelia
Gemeindeschreiber-Substitutin, Berufsbildnerin
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Rölli Fabian
Sachbearbeiter Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL


Alle A-Z
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachkommenserbschaftssteuer / Reglement | 0.00 |
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Teilungsamt/Sondersteuern
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachkommenserbschaftssteuer / Reglement | 0.00 |
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Teilungsamt

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Dienstleistungen:
- Inventarisierung der Erbschaft
- Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
- Erbenabklärung, Ausstellen der Erbbescheinigung
- Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
- Erbschaftssteuer-Veranlagungen
- Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge


Fluder Urs
Leiter Gemeindekanzlei, Gemeindeschreiber-Substitut und Notar, Leiter Personaldienst
Telefon: 041 379 82 28
EMAIL
Nick Cornelia
Gemeindeschreiber-Substitutin, Berufsbildnerin
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Rölli Fabian
Sachbearbeiter Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL







Einbürgerungen

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Wünschen Sie, das Bürgerrecht der Gemeinde Meggen bzw. der Schweiz zu erwerben? Aus den Merkblättern sind die wichtigsten Voraussetzungen ersichtlich. Gerne erteilt Ihnen die Gemeindekanzlei weitere Auskünfte.
Gesuchbearbeitung für die:
- Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern in Meggen
- Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz (inkl. Bürgerrecht des Kantons Luzern und der Gemeinde Meggen)


Nick Cornelia
Gemeindeschreiber-Substitutin, Berufsbildnerin
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL


Alle A-Z
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen |
|---|---|---|---|---|
| Einbürgerungen Ausländer Leitfaden |
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| Einbürgerungen Ausländer Inhaltsanforderungen Lebenslauf |
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| Gesuch Einbürgerung CH |
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| Merkblatt Einbürgerung CH |
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| Merkblatt Pass/ID |
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Einbürgerungen
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen |
|---|---|---|---|---|
| Einbürgerungen Ausländer Leitfaden |
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| Einbürgerungen Ausländer Inhaltsanforderungen Lebenslauf |
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| Gesuch Einbürgerung CH |
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| Merkblatt Einbürgerung CH |
|
Einwohnerkontrolle


Kantonales Passbüro Luzern
Identitätskarten und Pässe














