Aktuelles Wetter
Prognose für die nächsten Tage
Quelle: MeteoSchweiz
Gemeindekanzlei
Gemeindekanzlei

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Wir sind zuständig für:
Abstimmungen und Wahlen
Organisation von Abstimmungen und Wahlen
Prüfung von Unterschriften für Initiativen, Referenden etc.
Grundbuch- und Vertragswesen
Erstellen von Verträgen für die Gemeinde
Landerwerb
Perimeter
Objektwesen
Führen der Objektdaten und Grundstückdossiers der Gemeinde
Sondersteuern
Veranlagung von Handänderungs-, Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern
Einbürgerung
von Schweizerinnen und Schweizern sowie von ausländischen Staatsangehörigen
Stiftungswesen
Prüfung der Unterstellung einer Stiftung unter die Aufsicht der Gemeinde
Jährliche Kontrolle der Stiftungsabrechnungen


Ottiger Daniel
Gemeindeschreiber
Telefon: 041 379 82 22
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 100 Prozent
Stellvertreter: Urs Fluder, Gemeindeschreiber-Substitut
Bereiche: Führung, Organisation und Koordination der Stabsstelle Gemeindeschreiber, Einberufung und Führung der Abteilungsleitenden-Konferenzen, Sicherstellung Effizienz und Kundenorientiertheit. Geschäftsführung, Organisation, Unterstützung und Beratung Gemeinderat, Koordination der Gemeinderatstgeschäfte. Führung und Überwachung der Bereiche Organisation, Marketing, Information und Kommunikation, Medien- und Publikumskontakte
Fluder Urs
Leiter Gemeindekanzlei und Personaldienst, Gemeindeschreiber-Substitut und Notar
Telefon: 041 379 82 28
EMAIL
Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Jung Christoph
Gemeindeschreiber-Substitut, Berufsbildner
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Kempf-Erb Pascale
Personalfachfrau
Telefon: 041 379 82 94
EMAIL
Pensum: 30% (Montag / Donnerstag-Vormittag)
Müller-Nick Cornelia
Gemeindeschreiber-Substitutin
Telefon: 041 379 82 36
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 20 % (Montag)
Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiterin
Telefon: 041 379 82 20
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Theiler-Vogel Petra
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 23
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 30% (Donnerstag / Freitag-Vormittag)
Vonarburg Doris
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 70% (Montag, Dienstag-VM, Mittwoch, Freitag)


Alle A-Z
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen |
|---|---|---|---|---|
| Heimatausweis |
Heimatausweis / Interimsausweis für Wochenaufenthalt
|
Einwohnerkontrolle
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen |
|---|---|---|---|---|
| Heimatausweis |
Heimatausweis / Interimsausweis für Wochenaufenthalt
|





AHV - Zweigstelle

Organisation: AHV-Zweigstelle Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle in Sozialversicherungsfragen und das Bindeglied zur Ausgleichskasse Luzern.
Wir...
- prüfen und helfen Ihnen beim Ausfüllen von diversen Formularen
- erteilen Ihnen gerne Auskünfte zur AHV/IV/EL, Nichterwerbstätige (NE), Familienausgleichskasse (FAK), Selbständigerwerbende (SE) und juristische Personen (JP) etc.
- sind die Kontrollstelle für die obligatorische Krankenversicherung
- prüfen Prämienverbilligungsgesuche


Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiterin
Telefon: 041 379 82 20
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Vonarburg Doris
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 70% (Montag, Dienstag-VM, Mittwoch, Freitag)



Einwohnerkontrolle

Organisation: Einwohnerkontrolle Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Unsere Dienstleistungen:
- Anmeldungen/Zuzug in Meggen
- Umzüge in Meggen - Link zur Online-Adressänderung
- Wegzüge von Meggen
- Ausstellende Behörde für diverse Ausweise wie z.B. Wohnsitzbestätigungen, Interimsausweise/Heimatausweise, etc.
- Adressauskünfte über Einwohner
- Erfassen von Adresssperren / Datensperren in der Einwohnerkontrolle
- Verkauf und Abgabe von Fischerpatenten und Gemeindepublikationen (Bücher, Broschüren, Werbematerialien)
- Organisation von Wahlen und Abstimmungen
- Verkauf Gemeinde-Tageskarten
- Verkauf von Mietformularen
- Ferienpass
Anmeldung / Zuzug
Sie sind neu in Meggen wohnhaft? Herzlich Willkommen!
Für Schweizer Staatsangehörige gilt:
Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde ab. Bei der Abmeldung erhalten Sie Ihren Heimatschein. Diesen müssen Sie zusammen mit folgenden Unterlagen innert 14 Tagen bei uns vorbeibringen:
- Nachweis der Krankenkasse (Police)
- Wenn Sie einen anderen Zivilstand als ledig haben: Familienbüchlein oder Familienausweis
- Wohnungsausweis (erhältlich vom Vermieter)
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00.
Für ausländische Staatsangehörige gilt:
Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde ab. Nehmen Sie dazu Ihren Original Ausländerausweis mit.
Danach melden Sie sich bitte innert 14 Tagen bei uns auf der Einwohnerkontrolle an. Nehmen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Original Ausländerausweis oder 1 Passfoto
- Reisepass oder Identitätskarte
- Wenn Sie einen anderen Zivilstand als ledig haben: Familienbüchlein oder Eheurkunde / Scheidungsurteil sowie Geburtsscheine der Kinder
- Nachweis der Schweizerischen Krankenkasse (Police)
- Wohnungsausweis (erhältlich vom Vermieter)
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00.
Wochenaufenthalt
Sie sind Wochenaufenthalter in Meggen (z.B. Student)?
Bitte bestellen Sie bei Ihrer Wohngemeinde einen Heimatausweis / Interimsausweis und bringen uns diesen vorbei.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00.
Geschäftsniederlassung
Sie haben in Meggen ein Geschäft eröffnet (Selbständigerwerbend)?
Bitte bestellen Sie bei Ihrer Wohngemeinde einen Heimatausweis / Interimsausweis für Geschäftsniederlassung und bringen uns diesen vorbei.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00.
Ummeldung / Adressänderung
Sie sind innerhalb von Meggen umgezogen? Bitte melden Sie uns dies innert 14 Tagen. Auch Wohnungswechsel innerhalb des Hauses müssen uns gemeldet werden.
Bitte teilen Sie uns am Schalter, telefonisch (041 379 81 11) oder im Online-Schalter folgende Angaben mit:
- Neue Adresse
- Beginn Mietverhältnis
- Vorheriger Mieter
- Anzahl Zimmer
- Stockwerk
- Mit wem wohnen Sie zusammen?
- Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID oder Wohnungsausweis
EG/EFTA-Staatsangehörige haben Ihren Ausländerausweis vorbeizubringen.
Die Änderung der Adresse ist gratis.
Abmeldung / Wegzug
Sie ziehen von Meggen weg? Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft.
Bitte melden Sie uns den Wegzug innert 14 Tagen.
Für Schweizer Staatsangehörige gilt:
Bitte erscheinen Sie persönlich unter Vorlage des Schriftenempfangsscheins bei uns am Schalter. Falls Sie den Schriftenempfangsschein nicht mehr besitzen, bitten wir Sie eine Identitätskarte oder den Führerausweis mitzunehmen. Sie erhalten von uns Ihren Heimatschein, welchen Sie wieder bei Ihrer neuen Wohngemeinde hinterlegen müssen.
Bei einem Wegzug aus Meggen werden von uns keine Gebühren erhoben.
Für ausländische Staatsangehörige gilt:
Bitte erscheinen Sie persönlich mit dem Original Ausländerausweis bei uns am Schalter.
Wir geben Ihnen eine Abmeldebestätigung mit, damit Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden können.
Bei einem Wegzug aus Meggen werden von uns keine Gebühren erhoben.


Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiterin
Telefon: 041 379 82 20
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Theiler-Vogel Petra
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 23
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 30% (Donnerstag / Freitag-Vormittag)
Zürcher Franziska
Lernende Kauffrau
EMAIL


Alle A-Z
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Adressänderung innerhalb von Meggen |
Adressänderung
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| Heimatausweis |
Heimatausweis / Interimsausweis für Wochenaufenthalt
|
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| Megger Werbekleber (gross) | 0.00 |
|
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| Megger Werbekleber (klein) | 0.00 |
|
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|
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| Wohnsitzbestätigung |
Wohnsitzbestätigung
|
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Einwohnerkontrolle
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Adressänderung innerhalb von Meggen |
Adressänderung
|
|||||
| Heimatausweis |
Heimatausweis / Interimsausweis für Wochenaufenthalt
|
|||||
| Wohnsitzbestätigung |
Wohnsitzbestätigung
|
|||||
|
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Publikationen
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Megger Werbekleber (gross) | 0.00 |
|
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|
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| Megger Werbekleber (klein) | 0.00 |
|
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Arbeitsamt

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Das Arbeitsamt Meggen ist die erste Anlaufstelle bei Arbeitslosigkeit.
Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits während der Kündigungsfrist anmelden kommen. Arbeitssuchende gelten erst dann als ganz oder teilweise arbeitslos, wenn die Anmeldung beim Arbeitsamt erfolgt ist.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Letzter Arbeitsvertrag / Lehrvertrag
- Kündigungsschreiben
- AHV-Versichertenausweis
- Bank- oder Postkarte mit IBAN-Nummer
- Lohnabrechnungen der letzten zwei Jahre (nicht Lohnausweise)
- Ausländerausweis
Das Arbeitsamt ist zuständig für:
- Weiterleitung der Anmeldung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV Pilatus, Luzern) und die gewählte Arbeitslosenkasse
- Anlaufstelle für die Erfüllung der monatlichen Kontrollpflicht
- Abgabe von Formularen
Das Arbeitsamt befindet sich im 2. OG beim Schalter der Einwohnerkontrolle.
24. Mai 2013
25. Juni 2013
25. Juli 2013
22. August 2013 (am Freitag, 23. August 2013 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen)
25. September 2013
25. Oktober 2013
25. November 2013
Monat Dezember wird später mitgeteilt
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe des Formulars "Angaben der versicherten Person" nicht vor diesen Daten erlaubt ist.


Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Scherer Arabella
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiterin
Telefon: 041 379 82 20
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Theiler-Vogel Petra
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 23
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 30% (Donnerstag / Freitag-Vormittag)



Friedhof / Bestattungen

Organisation: Friedhof und Bestattungen Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 12 Fax: 041 379 81 66


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Beratung und Unterstützung der Angehörigen bei der Organisation der Formalitäten und Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Todesfall.


Müller-Neuber Beatrice
Leiterin Gemeinderats-Sekretariat, Stv. Kommunikation, Sachbearbeiterin Todesfälle, Friedhof / Bestattungen
Telefon: 041 379 81 12
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 80 % (Dienstag bis Freitag)
Renggli Nicole
Sachbearbeiterin Stabstelle Gemeindeschreiber
Telefon: 041 379 82 19
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 20 % (Montag)


Alle A-Z
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Verordnung | 0.00 |
|
|
|||
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||||||
| Friedhof-Reglement | 0.00 |
|
|
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|
||||||
| Merkblatt Todesfall | 0.00 |
|
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Friedhof/Bestattungen
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Verordnung | 0.00 |
|
|
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|
||||||
| Friedhof-Reglement | 0.00 |
|
|
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| Merkblatt Todesfall | 0.00 |
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Sondersteuern

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Erbschaftssteuer
Auf dem Vermögensanfall aus Erbschaft wird eine Erbschaftssteuer erhoben. Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in welcher die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte bzw. wo das Grundstück gelegen ist. Schenkungen und Vorempfänge, welche die verstorbene Person innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tod ausgerichtet hat, unterliegen ebenfalls der Erbschaftssteuerpflicht.
Steuermass:
Ehegatten: steuerfrei
Nachkommen: 1 % (sofern Erbteil über CHF 100'000.00)
Elterlicher Stamm: 6-12 %, je nach Höhe des Erbteils
Grosselterlicher Stamm: 15-30 %, je nach Höhe des Erbteils
Nicht verwandte Personen: 20-40 %, je nach Höhe des Erbteils
Grundstückgewinnsteuer
Bei der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens ist der dabei erzielte Gewinn zu versteuern. Bei bestimmten Veräusserungstatbeständen wird die Besteuerung aufgeschoben. Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Geschäftsvermögens unterliegen der Einkommens- oder Gewinnsteuer. Steuerpflichtig ist der Verkäufer/die Verkäuferin. Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in der das veräusserte Grundstück liegt.
Berechnung des steuerbaren Gewinns:
Als Grundstückgewinn gilt die Differenz zwischen Anlagewert und Veräusserungswert. Der Anlagewert besteht grundsätzlich aus dem Erwerbspreis im Zeitpunkt der letzten steuerbegründenden Veräusserung und den gesetzlichen Zuschlägen für Aufwendungen (insbesondere Erwerbskosten, Mäklerprovisionen, Aufwendungen für dauernde Wertvermehrungen, Erschliessungskosten). Der Veräusserungswert entspricht dem Veräusserungspreis, vermindert um die gesetzlichen Abzüge (insbesondere die Veräusserungskosten).
Steuermass:
Die Grundstückgewinnsteuer wird aufgrund des progressiven Einkommenssteuertarifs für Alleinstehende und eines Steuerfusses von 4,2 Einheiten berechnet.
Handänderungssteuer
Bei der Veräusserung eines Grundstücks wird die Handänderungssteuer erhoben. Mit ihr wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück besteuert. Als steuerpflichtige Handänderungen gelten hauptsächlich der privatrechtliche Eigentumsübergang an einem Grundstück (z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Erbteilung) und der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück (z.B. Veräusserung der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft). Bestimmte Veräusserungstatbestände sind von der Handänderungssteuer befreit. Steuerpflichtig ist der Erwerber/die Erwerberin. Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in der das veräusserte Grundstück liegt.
Steuermass:
1,5 % des Handänderungswertes (in der Regel der beurkundete Kaufpreis)


Fluder Urs
Leiter Gemeindekanzlei und Personaldienst, Gemeindeschreiber-Substitut und Notar
Telefon: 041 379 82 28
EMAIL
Gamma Michaela
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Telefon: 041 379 82 13
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Jung Christoph
Gemeindeschreiber-Substitut, Berufsbildner
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Vonarburg Doris
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 70% (Montag, Dienstag-VM, Mittwoch, Freitag)


Alle A-Z
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachkommenserbschaftssteuer / Reglement | 0.00 |
|
|
|||
|
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Teilungsamt/Sondersteuern
| Titel | Preis CHF | Link | Datei | Bestellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachkommenserbschaftssteuer / Reglement | 0.00 |
|
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Teilungsamt

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Dienstleistungen:
- Inventarisierung der Erbschaft
- Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
- Erbenabklärung, Ausstellen der Erbbescheinigung
- Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
- Erbschaftssteuer-Veranlagungen
- Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge


Fluder Urs
Leiter Gemeindekanzlei und Personaldienst, Gemeindeschreiber-Substitut und Notar
Telefon: 041 379 82 28
EMAIL
Jung Christoph
Gemeindeschreiber-Substitut, Berufsbildner
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Vonarburg Doris
Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei, AHV-Zweigstellenleiter-Stv.
Telefon: 041 379 82 29
Fax: 041 379 81 66
EMAIL
Pensum: 70% (Montag, Dienstag-VM, Mittwoch, Freitag)







Einbürgerungen

Organisation: Gemeindekanzlei Standort: Gemeindehaus, 2. Stock Adresse: Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen Telefon: 041 379 81 11 Fax: 041 379 81 66 E-Mail: info@meggen.ch


Montag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
Dienstag - Freitag: 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr


Wünschen Sie, das Bürgerrecht der Gemeinde Meggen bzw. der Schweiz zu erwerben? Aus den Merkblättern sind die wichtigsten Voraussetzungen ersichtlich. Gerne erteilt Ihnen die Gemeindekanzlei weitere Auskünfte.
Gesuchbearbeitung für die:
- Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern in Meggen
- Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz (inkl. Bürgerrecht des Kantons Luzern und der Gemeinde Meggen)


Jung Christoph
Gemeindeschreiber-Substitut, Berufsbildner
Telefon: 041 379 82 32
Fax: 041 379 81 66
EMAIL




Kantonales Passbüro Luzern
Identitätskarten und Pässe

Notare
Notarielle Beglaubigungen
Notarielle Beglaubigungen können Gemeindeschreiber Daniel Ottiger und Gemeindeschreiber-Substitut Urs Fluder vornehmen.
Bitte vereinbaren Sie vorher jeweils einen Termin (041 379 81 12).















