Samichlaus und Geisslechlöpfe bis 8. Dezember 2021
- Das Chlöpfe ist aus Sicherheitsgründen auf verkehrsreichen Plätzen zu unterlassen.
- Geisslechlöpfer gehören nicht auf vielbefahrene Strassen.
- Nacht- und Mittagsruhe müssen eingehalten werden.
Nachtruhe:
- von 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
- in dicht besiedelten Gebieten: von 20.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
Mittagsruhe:
- von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Die jeweils aktuellen Bundes- und Kantonsvorgaben betreffend der Covid-19-Schutzbestimmungen sind einzuhalten.
Gemeindeammannamt Meggen
Datum der Neuigkeit 30. Okt. 2021