15. Mai 2022: Ersatzwahl Einbürgerungskommission für den Rest der Amtsdauer
Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet – unter Vorbehalt einer stillen Wahl – an der Urne im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) die Ersatzwahl für ein Mitglied und den Präsidenten/die Präsidentin der Einbürgerungskommission statt.
- Das Mitglied und die Präsidentin/der Präsident der Einbürgerungskommission können in stiller Wahl gewählt werden. Falls der Sitz und das Präsidium in stiller Wahl besetzt werden, wird die Urnenwahl abgesagt.
- Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 28. März 2022, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Meggen, Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen, eingereicht werden.
- Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 25. September 2022 statt. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 19. Mai 2022, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Meggen, Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen, eintreffen. Für die Kandidatinnen und Kandidaten des ersten Wahlganges genügt eine schriftliche Erklärung der Kandidatin oder des Kandidaten und der Vertreterin oder des Vertreters des Wahlvorschlages.
Alle wichtigen Details entnehmen Sie bitte dem angefügten PDF.
Dokument Anordnung-Ersatzwahl-EBK-2022.pdf (pdf, 222.7 kB)
Datum der Neuigkeit 7. Feb. 2022