Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch elektrische VerteilnetzeDas Reglement regelt die Grundsätze für die Erteilung von Konzessionen an die auf dem Gemeindegebiet tätigen Netzbetreiber zur Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch elektrische Verteilnetze sowie die Bemessungsgrundlagen der von der Gemeinde zu erhebenden Konzessionsgebühren.
Zuständige Oberinstanz: Umwelt/Energie/Sicherheit
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