Fördergesuch automatische Holzfeuerung bei Altbauten (bis 2023)

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Dieses Gesuchformular ist für die Gesuchseingabe von Anlagen mit Inbetriebnahme bis am 31.12.2023 zu verwenden.

Förderbedingungen + Hinweise

  • Das Beitragsgesuch ist spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen
  • Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas-, Elektro oder Stückholzheizung
  • Die Holzfeuerung muss als Hauptheizung den Heizenergiebedarf decken
  • Unterstützt werden z.B. Stückholzkessel, Schnitzelfeuerungen oder Pelletkessel mit Baujahr älter als 2000
  • Gefördert werden nur Anlagen bis max. 70 kW Feuerungswärmeleistung
  • Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
  • Erforderlich sind eine Typenprüfung der Vereinigung "Holzenergie Schweiz" (=Qualitätssiegel) und eine Leistungsgarantie des BFE (Bundesamt für Energie) für Holzzentralheizungen
  • Die Förderbeiträge gelten nur auf dem Gebiet der Gemeinde Meggen
  • Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung
  • Es gelten auch die aktuellen Förderbedingungen gemäss Förderprogramm Energie des Kantons Luzern.

Beiträge

GrundbeitragCHF 750.00
zusätzlich pro kW
(gefördert werden maximal 50 W pro m2
Energiebezugsfläche)
CHF 30.00
EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Einreichung Fördergesuch durch GrundeigentümerIn oder Verwaltung?
Auszahlungskonto
Objekt
Objekt *
Anlage
alte Anlage *
neue Anlage *
Wärmeproduktion *
Betriebsweise *
Beilagen
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