Fördergesuch Photovoltaikanlage (bis 2023)

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Dieses Gesuchformular ist für die Gesuchseingabe von Anlagen mit Inbetriebnahme bis am 31.12.2023 zu verwenden.

Bitte beachten Sie:

PV-Anlagen ab 20m2 sind meldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne weisen wir Sie zudem auf das kantonale Merkblatt hin: Merkblatt Solaranlagen

Förderbedingungen + Hinweise

  • Das Beitragsgesuch ist spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen Das Gebäude bzw. die Anlage muss sich in der Gemeinde Meggen befinden.
  • Photovoltaikanlagen werden nur unterstützt, wenn Module mit Zertifikat von einem anerkannten Institut verwendet werden.
  • Dient die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen vom Energiegesetz oder von Sondernutzungszonen werden keine Fördergelder ausgerichtet (gilt auch für Minergiebauten und bei Erfüllung weiterer gesetzlichen Auflagen).
  • Wenn die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen erstellt werden muss, aber die vorgeschriebene Grösse freiwillig überschritten wird, können für den freiwillig erstellten Anteil Fördergelder beantragt werden. Gefördert werden nur die ersten 100 kWp (vorgeschriebener Teil mitgerechnet).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Energiefonds. Bei knappen Mitteln entscheidet die Fondsverwaltung bei neuen Projekten über die Priorität der zu fördernden Projekte.
  • Förderberechtigt sind nur Eigentümer, deren Verwaltungen oder Megger Non-Profit-Organisationen.
  • Die Umweltschutzstelle der Gemeinde Meggen hat jederzeit das Recht, Kontrollen an den ausgeführten Bauten und Anlagen vorzunehmen.
  • Es werden nur Anlagen auf oder an Gebäuden unterstützt (keine freistehenden Anlagen). Nur neue Anlagen sowie die Erweiterung bestehender Anlagen sind beitragsberechtigt. An Anlagensanierungen werden keine Beiträge ausgerichtet.
  • Die Gemeinde unterstützt Anlagen von 2 kWp – 100 kWp. Grössere Anlagen werden nur die ersten 100 kWp gefördert.

Beiträge
50 % der Einmalvergütung gemäss KLEIV, Pronovo

  • Tarif "angebaut"
  • bis maximal 100 kWp
  • maximal CHF 20'000.00 pro Objekt
  • maximal 45 % Gesamtförderung der durchschnittlichen Anlagekosten
EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Einreichung Fördergesuch durch GrundeigentümerIn oder Verwaltung?
Auszahlungskonto
Objekt
Objekt *
Anlage
Anlage im Zusammenhang mit Neubau / Umbau / Anbau? *
Solarstrom für Eigenbedarf *
Beilagen
Ein Orientierungsplan (Standort PV-Module, DC-Leitungen, Wechselrichter, optionale Schalt- und Schutzeinrichtung) wurde der Feuerwehr eingereicht. *
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