Fördergesuch Sanierung Gebäudehülle (bis 2023)

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Dieses Gesuchformular ist für die Gesuchseingabe von Projekten mit Fertigstellung bis am 31.12.2023 zu verwenden.

Förderbedingungen + Hinweise

  • Das Beitragsgesuch ist spätestens 3 Monate nach Fertigstellung mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen
  • Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.
  • Es gelten die Bedingungen des nationalen Gebäudeprogramms (www.dasgebaeudeprogramm.ch) u.a.:
    • Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 erstellt
    • gedämmte Fläche min. 50 m2
    • keine Anbauten bzw. Aufstockungen
    • U-Wert-Bedingung 0.20 W/m2K gegen Aussenklima, 0.25 W/m2K für Bauteile mehr als 2 m im Erdreich, Verbesserung U-Wert min. 0.07 W/m2K
    • Nachweis bestehende Dämmungen
  • Neu beheizte Gebäudeteile sind nicht förderberechtigt.
  • Pro Objekt besteht eine Höchstgrenze des Gemeindebeitrages von CHF 20'000.00 (inkl. allfälligem Heizungsersatz usw.).
  • Dient die Sanierung zur Erfüllung von Auflagen des kantonalen Energiegesetzes des Kantons Luzern, kEnG, (Standardlösungen wie Fensterersatz, Dämmung usw.) oder anderen gesetzlichen Auflagen, werden keine Fördergelder ausgerichtet.

Beiträge
Wand/Dach/Boden gegen Aussenklima CHF 30.00 pro m2

EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Einreichung Fördergesuch durch GrundeigentümerIn oder Verwaltung?
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Objekt
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Sanierung
Neu beheizte Räume *
Beilagen
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