10. März 2023
Im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Teilrevisionen der Ortsplanung Meggen sowie die beiden Bebauungspläne öffentlich aufgelegt und den betroffenen Grundeigentümern und Haushaltungen unterbreitet.
Die Unterlagen können vom 13. März 2023 bis am 11. April 2023 unter www.meggen-gestalten.ch und auf dem Bauamt Meggen, Am Dorfplatz 3, Meggen eingesehen werden.
Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Teilrevisionen der Ortsplanung Meggen sowie der beiden Bebauungspläne nachweisen, können von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Einsprachen sind bis spätestens am 11. April 2023 (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet in dreifacher Ausfertigung an den Gemeinderat Meggen, Am Dorfplatz 3, Postfach 572, 6045 Meggen, einzureichen. Gemäss § 85 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.
Öffentliche Auflage
13. März 2023 bis 11. April 2023
Fragestunde zu den Teilrevisionen Ortsplanung und den beiden Bebauungsplänen
Mittwoch, 22. März 2023 von 16.00 bis 19.00 Uhr
Die Fragestunde findet im Sitzungszimmer des Gemeinderates im ersten Obergeschoss des Gemeindehauses statt.
Voranmeldung
Besten Dank für Ihre Voranmeldung bis am 17. März 2023 an das Sekretariat des Bauamts der Gemeinde Meggen: Tel. 041 379 81 13.