Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

Allgemeines zum Projekt

Was entsteht an der Luzernerstrasse?

An der Luzernerstrasse entsteht ein neues, vielseitig nutzbares Areal im Zentrum von Meggen. Vorgesehen sind Räume für die Tagesstrukturen, eine neue Bibliothek mit Begegnungsort, zusätzlicher Wohnraum, Flächen für die Spitex sowie eine öffentlich zugängliche Umgebung mit Park, Spielplatz und Fuss- und Veloverbindungen.

Was wurde an der Urne beschlossen?

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Meggen haben am 14. Juni 2026 dem Sonderkredit für die Überbauung Luzernerstrasse mit einem Ja-Anteil von 85 % zugestimmt. Damit kann das Projekt weiter umgesetzt werden.

Gehört die Einstellhalle auch zum Sonderkredit vom 14. Juni 2026?

Nein. Die gemeinsame Einstellhalle ist nicht Bestandteil dieses Sonderkredits. Der Gemeindeanteil an der Einstellhalle wurde bereits mit einem früheren Sonderkredit genehmigt. Die Einstellhalle wird als separates Projekt gemeinsam mit weiteren Grundeigentümerschaften realisiert.

Nutzung und Angebote

Was passiert mit den Tagesstrukturen?

Die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen werden an der Luzernerstrasse 14a zusammengeführt. Damit können heutige Provisorien abgelöst, Abläufe verbessert und der wachsende Bedarf besser abgedeckt werden.

Was ist bei der Bibliothek geplant?

Die Bibliothek erhält an der Luzernerstrasse 14b neue Räume und wird als Bibliothek und Begegnungsort weiterentwickelt. Schul- und Gemeindebibliothek werden vereint. Geplant ist ein offener Treffpunkt für alle Generationen.

Entsteht auch neuer Wohnraum?

Ja. Im Wohn- und Gewerbehaus Luzernerstrasse 30/32 entstehen 17 Wohnungen unterschiedlicher Grösse. Zudem sind Flächen für die Spitex Meggen vorgesehen.

Wird es einen öffentlichen Park geben?

Ja. Direkt bei der Bushaltestelle Balm wird eine öffentlich zugängliche Parkanlage mit Spielplatz realisiert. Sie dient sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern der neuen Gebäude als auch der Bevölkerung als Erholungs- und Grünraum.

Bauzeit und Einschränkungen

Wann beginnen die Bauarbeiten?

Die ersten Bauarbeiten starten Anfang September 2026. In der ersten Phase werden die Baustelle eingerichtet und Rückbauarbeiten ausgeführt.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Ende 2026 starten die Aushubarbeiten. Diese dauern voraussichtlich bis Sommer 2027. Ab 2028 folgen die Gebäude. Die ersten Wohn- und Gewerberäume sollen voraussichtlich Anfang 2030 bezugsbereit sein.

Wird es während der Bauzeit Einschränkungen geben?

Ja. Grossbaustellen im Dorfzentrum bringen unvermeidbare Einschränkungen mit sich, zum Beispiel bei Wegen, Parkplätzen, Zugängen oder durch Lärm, Staub und Baustellenverkehr. Die Gemeinde informiert frühzeitig über wichtige Änderungen.

Wird der Schulweg beeinträchtigt?

Die Schulweg- und Verkehrssicherheit hat oberste Priorität. Zwischen der Baustelle und den Fussballplätzen wird eine sichere Fusswegverbindung zum Schulzentrum Hofmatt eingerichtet. Diese bleibt während der gesamten Bauzeit bestehen und wird klar abgetrennt und signalisiert.

Bleibt die Luzernerstrasse befahrbar?

Ja. Der Verkehrsfluss auf der Luzernerstrasse bleibt gewährleistet. Kurzzeitige Einschränkungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden und werden frühzeitig signalisiert.

Was passiert mit den Parkplätzen?

Mit dem Baubeginn fallen die Parkplätze bei der Rüeggiswilwiese sowie vis-à-vis vom Balm weg. Für die verbleibenden öffentlichen Parkplätze in der Nähe prüft die Gemeinde eine Anpassung der Parkzeitbeschränkung.

Was passiert mit der Sammelstelle Balm und dem öffentlichen WC?

Mit dem Aufstellen des Bauzauns im September 2026 werden die Sammelstelle Balm und das öffentliche WC aufgehoben. Als Übergangslösung für den Abfall stehen die Sammelstellen Bächtenbühl und Lerchenbühl zur Verfügung.

Information und Kontakt

Wo finde ich aktuelle Informationen?

Aktuelle Informationen zum Projekt, zu Bauphasen und zu Einschränkungen finden Sie auf dieser Website – insbesondere auf den Unterseiten «Einschränkungen während der Bauzeit» und «Zeitplan». Je nach Thema informiert die Gemeinde zusätzlich über weitere Kanäle, zum Beispiel direkt an betroffene Anwohnende, über die Schule oder über die Gmeindsposcht.