Lebensbestätigung

Mit der Lebensbestätigung bezeugt die Einwohnerkontrolle, dass eine Person am Leben ist.

Meistens wird sie für einen Rentenbezug benötigt. Persönliches Erscheinen mit einem Personalausweis (Identitätskarte, Reisepass, Ausländerausweis) ist daher Pflicht.

Die Gebühr für eine Lebensbestätigung beträgt Fr. 12.00 (exkl. Porto- und Versandkosten).