Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz (inkl. Bürgerrecht des Kantons Luzern und der Gemeinde Meggen)

Ordentliche Einbürgerung

Sie sind ausländischer Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige und erfüllen sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung im ordentlichen Verfahren.

Der Leitfaden Einbürgerung informiert Sie über die Voraussetzungen und das Verfahren. Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens oder zu Terminen haben, steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Zuständig für die Zusicherung des Bürgerrechtes ist die Einbürgerungskommission Meggen.

Erleichterte Einbürgerung

Als Ehegatte eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin haben Sie die Möglichkeit, sich erleichtert einbürgern zu lassen.

Die Voraussetzungen sowie alle Informationen über die erleichterte Einbürgerung finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariates für Migration SEM

Vorbereitung

Im Rahmen des Einbürgerungsgespräches werden Fragen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Kanton Luzern sowie der Gemeinde Meggen gestellt. Zudem werden die Themen Staats- und Regierungsform, Rechte und Pflichten diskutiert und die Integration in der Schweiz sowie in der Wohngemeinde wird geprüft. Es empfiehlt sich, sich gut auf das Gespräch mit dem Ausschuss der Einbürgerungskommission vorzubereiten. Die Webseiten des Bundes, des Kantons Luzern und der Gemeinde Meggen können Ihnen wertvolle Hinweise für das Gespräch geben. In der App "CH Info" erhalten Sie aktuelle und vertiefende Informationen zur Schweizer Politik, Verwaltung und Justiz. Erläuterungen und Erklärvideos sowie live Resultate über Abstimmungen und Wahlen erhalten Sie über die offizielle App von Bund und Kantonen "VoteInfo".

Der Einbürgerungskurs der Caritas Luzern unterstützt Sie bei den Rechten und Pflichten als Schweizer Bürgerin oder Bürger und Sie lernen das politische System kennen.