Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz (inkl. Bürgerrecht des Kantons Luzern und der Gemeinde Meggen)

Ordentliche Einbürgerung

Sie sind ausländischer Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige und erfüllen sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung im ordentlichen Verfahren.

Der Leitfaden Einbürgerung informiert Sie über die Voraussetzungen und das Verfahren. Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens oder zu Terminen haben, steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Zuständig für die Zusicherung des Bürgerrechtes ist die Einbürgerungskommission Meggen.

Erleichterte Einbürgerung

Als Ehegatte eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin haben Sie die Möglichkeit, sich erleichtert einbürgern zu lassen.

Die Voraussetzungen sowie alle Informationen über die erleichterte Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariates für Migration SEM.

Dienstleistungen

Der Einbürgerungskurs der Caritas (External Link) Luzern unterstützt Sie bei den Rechten und Pflichten als Schweizer Bürgerin oder Bürger und Sie lernen das politische System kennen.