Mieterwechsel – Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümer

Zu-, Weg- und Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen müssen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Es sind auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab dem Datum des Ein- bzw. Auszuges.