Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen telefonisch erteilt.
Firmen und Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Der Anfrage ist eine Begründung mit Interessennachweis beizulegen.
Für die Adressauskunft wird eine Gebühr gemäss geltendem Gebührentarif erhoben.