Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Anspruch auf die Betreuungsgutscheine haben ab 1. August 2026 Erziehungsberechtigte im ganzen Kanton, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind.
Das Gesuch um Betreuungsgutscheine der familienergänzenden Kinderbetreuung können Erziehungsberechtigte ab dem 1. August 2026 über www.my.lu.ch einreichen. Das Gesuch wird im ersten Schritt durch die Betreuungseinrichtung geprüft. Die definitive Beurteilung inkl. Entscheid erfolgt durch die Gemeinde. Bis zur Einführung der Fallapplikation dient der Online-Rechner. Mit dem Rechner lässt sich der Anspruch sowie die ungefähre Beitragshöhe berechnen.