Betreuungsgutscheine ab 01.08.2026

Am 30. November 2025 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» abgelehnt und den Gegenentwurf, das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, angenommen. Der Regierungsrat hat die Verordnung zum neuen Gesetz verabschiedet. Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung ist am 1. Januar 2026 im Kanton Luzern in Kraft getreten.

Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Anspruch auf die Betreuungsgutscheine haben ab 1. August 2026 Erziehungsberechtigte im ganzen Kanton, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind.

Das Gesuch um Betreuungsgutscheine der familienergänzenden Kinderbetreuung können Erziehungsberechtigte ab dem 1. August 2026 über www.my.lu.ch einreichen. Das Gesuch wird im ersten Schritt durch die Betreuungseinrichtung geprüft. Die definitive Beurteilung inkl. Entscheid erfolgt durch die Gemeinde. Bis zur Einführung der Fallapplikation dient der Online-Rechner. Mit dem Rechner lässt sich der Anspruch sowie die ungefähre Beitragshöhe berechnen.