Abfallverordnung REAL: Neue Regeln für Container

Die revidierte Abfallverordnung des Luzerner Gemeindeverbands REAL ist seit Anfang Januar 2024 in Kraft. Wichtige Änderungen betreffen die kleinen Gewichtscontainer sowie die Metallcontainer.

11. April 2024

Seit 1. Januar 2024 werden neue Gewichtscontainer nur noch ab einem Volumen von 360 Litern und mit Zustimmung von REAL mit einem Datenchip ausgestattet (diese Regelung gilt auch im Falle eines Besitzerwechsels). Ab 1. Januar 2026 werden Gewichtscontainer für Kehricht mit einem Volumen von unter 360 Litern nicht mehr geleert. Grund: Die Entsorgung von Kleinstmengen in Gewichtscontainern ist nicht kostendeckend, weshalb diese Sammlung bisher durch die übrigen Kunden querfinanziert werden musste. Dies verletzt das Verursacher- wie auch das Kostendeckungsprinzip. Die vorhandenen 140 und 240 Liter-Container können mit den blauen REAL-Gebührensäcken weiterhin als Kehrichtcontainer genutzt werden.
Eine weitere Änderung betrifft Metallcontainer. Als neue Container dürfen ab 2024 nur noch solche aus Kunststoff eingesetzt werden. Noch funktionstüchtige Metallcontainer dürfen während der nächsten zehn Jahre bis Ende 2033 weiterverwendet werden. Kunststoffcontainer sind sicherer, leiser und ökologischer als Metallcontainer. Sie können via REAL-Website, im Detailhandel oder online bezogen werden und müssen der Norm EN 840 entsprechen.

Weitere Informationen unter www.real-luzern.ch/container.