Gutscheine für die Kinderbetreuung

Ab 1. August 2026 können Erziehungsberechtigte im Kanton Luzern Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung beantragen. Die Gutscheine sollen Familien finanziell entlasten und den Zugang zu einem guten Betreuungsangebot erleichtern.

03. Juni 2026

Am 30. November 2025 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» abgelehnt und den Gegenentwurf, das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, angenommen. Der Regierungsrat hat die Verordnung zum neuen Gesetz verabschiedet. Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung sind am 1. Januar 2026 im Kanton Luzern in Kraft getreten.

Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Anspruch auf die Betreuungsgutscheine haben ab 1. August 2026 Erziehungsberechtigte im ganzen Kanton, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind.

Das Gesuch für Gutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung können Erziehungsberechtigte ab dem 1. August 2026 über www.my.lu.ch (noch nicht online) einreichen. Das Gesuch wird im ersten Schritt durch die Betreuungseinrichtung geprüft. Die definitive Beurteilung inkl. Entscheid erfolgt durch die Gemeinde. Bis zur Einführung der Fallapplikation dient der Online-Rechner. Mit dem Rechner lässt sich der Anspruch sowie die ungefähre Beitragshöhe berechnen.