26. Juni 2026
Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter an. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur wurde deshalb im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern ein absolutes Feuerverbot erlassen. Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills. Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gasgrills sowie mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.
Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument: «Verhalten bei Trockenheit»