Nachweis der Berechtigung
Sie müssen nachweisen, dass Sie berechtigt sind, die Archivakten zu bestellen:
- GrundeigentümerInnen brauchen eine Kopie eines amtlichen Ausweises.
- Sind Sie nicht GrundeigentümerIn brauchen Sie als berechtigte Person (ArchitektInnen, FachplanerInnen, etc.) eine Vollmacht des bzw. der GrundeigentümerIn. Die Vollmacht darf nicht älter als 6 Monate sein.
Bestellung und Ablauf
- Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus und reichen Sie es ein.
- Nach Eingang wird Ihre Bestellung durch die Gemeinde geprüft.
- Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie benachrichtigt, wann die Archivakten zur Einsicht am Schalter des Bauamts (Gemeindehaus, 2. Stock) bereitliegen.
- Die Akten können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
- Sie dürfen Unterlagen fotografieren oder uns mitteilen, welche Unterlagen Sie digitalisiert haben möchten. Die bereitgestellten Unterlagen enthalten keine Kanalisations- oder Spezialpläne.
- Gewünschte Unterlagen werden anschliessend durch ein externes Büro auf Kosten des/der GesuchstellerIn digitalisiert. Die bestellten Unterlagen werden an die Email-Adresse gemäss Bestellformular geschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist.