Baugesuche

Die Gesuchsunterlagen von Baugesuchen sind hier während der Auflagefrist elektronisch einsehbar. Während den Schalteröffnungszeiten können die Gesuchsunterlagen auch vor Ort eingesehen werden.

Weitere Informationen

Öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Einsprachen sind mit Anträgen und Begründungen während der Auflagefrist und in 3-facher Ausfertigung beim Gemeinderat Meggen, Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen, einzureichen.