Was wird ausgehängt?
In den Schaukästen werden folgende Publikationen ausgehängt:
- Kleinplakate, Flyer, und Inserate
- Format min. A5 und max. A4
Die Publikationen bleiben während eines Monats bzw. bis zum Veranstaltungstermin ausgehängt.
Für den Zustand der Plakate während des Zeitraumes des Aushangs wird keine Garantie übernommen.
Was wird nicht berücksichtigt?
Nicht ausgehängt werden:
- Reine Werbeveranstaltungen
- Plakate oder Flyer ohne Veranstaltungstermin
- Publikationen, wenn sie gegen Sitte und Anstand verstossen, insbesondere die menschliche Würde und Integrität verletzen (SRL Nr. 739 – Reklameverordnung, §15e).
Gebühren
Der Aushang ist kostenpflichtig. Gestützt auf § 13 Reklameverordnung des Kantons Luzern beträgt die Gebühr CHF 60.00.
Buchung, Abgabe und Aushang
Für die Buchung und den Aushang gilt folgendes Vorgehen:
1. Der Aushang wird vorgängig über dieses Formular gebucht und bezahlt.
2. 15 Exemplare der Publikation sind zusammen mit der ausgedruckten Zahlungsquittung in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten im Eingangsbereich des Gemeindehauses einzuwerfen.
Wichtig: Die Zahlungsquittung muss zwingend beigelegt werden. Nur so können die Publikationen verteilt und ausgehängt werden.
Der Aushang in den Schaukästen wird einmal wöchentlich vorgenommen.
Standorte
Die Plakate werden an folgenden Standorten ausgehängt:
- Haltestelle: Kapelle Nord
- Haltestelle: Schlössli Nord
- Haltestelle: Balm Nord
- Haltestelle: Rosenhalde Nord
- Haltestelle: Lerchenbühl Nord
- Haltestelle: Lerchenbühl Süd
- Haltestelle: Schlössli Süd
- Spielplatz Oberland / Riedweg
- Haltestelle: Buchmatt
- Haltestelle: Gottlieben
- Haltestelle: Tschädigen
- Haltestelle: Obermattstrasse
- Haltestelle: Kreuz Nord
- Haltestelle: Huob Nord