Fördergesuch Speichersystem

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Förderbedingungen + Hinweise

  • Das Beitragsgesuch ist spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen.
  • Unterstützt werden Speichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen, zur Optimierung der Eigenversorgung, ab einer Kapazität von 6 kWh.
  • Autobatterien gelten nicht als förderberechtigte Speichersysteme.
  • Förderberechtig sind nur Eigentümer oder deren Verwaltungen.
  • Auf die Gewährung von Förderbeiträgen besteht kein Rechtsanspruch
Änderung per 01.01.2024 (massgebend: Inbetriebnahmedatum)
  • Unterstützt werden Speichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen, zur Optimierung der Eigenversorgung, ab einer Kapazität von 6 kWh bis maximal 20 kWh.

Beiträge
25 % der Anlagekosten - max. Beitrag gemäss Liste (Berechnungsgrundlage: angenommene durchschnittliche Kosten anhand der Speicherkapazität)
Liste bis 2023
Liste ab 2024

EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Einreichung Fördergesuch durch GrundeigentümerIn oder Verwaltung?
Auszahlungskonto
Objekt
Speichersystem
Beilagen