Förderbedingungen + Hinweise
- Das Beitragsgesuch ist spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen.
- Unterstützt werden Speichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen, zur Optimierung der Eigenversorgung, ab einer Kapazität von 6 kWh.
- Autobatterien gelten nicht als förderberechtigte Speichersysteme.
- Förderberechtig sind nur Eigentümer oder deren Verwaltungen.
- Auf die Gewährung von Förderbeiträgen besteht kein Rechtsanspruch
- Unterstützt werden Speichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen, zur Optimierung der Eigenversorgung, ab einer Kapazität von 6 kWh bis maximal 20 kWh.
Beiträge
25 % der Anlagekosten - max. Beitrag gemäss Liste (Berechnungsgrundlage: angenommene durchschnittliche Kosten anhand der Speicherkapazität)
Liste bis 2023
Liste ab 2024