Dieses Gesuchformular ist für die Gesuchseingabe von Anlagen mit Fertigstellung ab dem 01.01.2024 zu verwenden.
Förderbedingungen + Hinweise
- Das Beitragsgesuch ist spätestens 2 Monate nach Erhalt der Auszahlungsverfügung des Kantons mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen.
- Es gelten die aktuellen spezifischen Förderbedingungen für Luft/Wasser und Sole/Wasser-Wärmepumpen gemäss Förderprogramm Energie des Kantons Luzern.
- Für den Betrieb der Wärmepumpe muss ein ökologisches Stromprodukt eingesetzt werden (15 Jahre). Der Umweltschutzstelle wird das Recht eingeräumt die eingesetzte Stromqualität beim Stromversorger zu kontrollieren.
- Die Wärmepumpe muss einen wesentlichen Teil des Heizenergiebedarfs decken.
- Unterstützt werden nur Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungen mit Zentralheizungsfunktion.
- Berechtigt sind Anlagen, die mit dem internationalen Gütesiegel für Wärmepumpen zertifiziert sind (Informationen hierzu unter www.fws.ch).
- Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.
Beiträge
Luft-/Wasser-Wärmepumpe | |
Grundbeitrag | CHF 750.00 |
zusätzlich pro kWth | CHF 30.00 |
Erdsonden Wärmepumpe | |
Grundbeitrag | CHF 800.00 |
zusätzlich pro kWth | CHF 60.00 |