Fördergesuch Wärmepumpe (ab 2024)

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Dieses Gesuchformular ist für die Gesuchseingabe von Anlagen mit Fertigstellung ab dem 01.01.2024 zu verwenden.

Förderbedingungen + Hinweise

  • Das Beitragsgesuch ist spätestens 2 Monate nach Erhalt der Auszahlungsverfügung des Kantons mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen.
  • Es gelten die aktuellen spezifischen Förderbedingungen für Luft/Wasser und Sole/Wasser-Wärmepumpen gemäss Förderprogramm Energie des Kantons Luzern.
  • Für den Betrieb der Wärmepumpe muss ein ökologisches Stromprodukt eingesetzt werden (15 Jahre). Der Umweltschutzstelle wird das Recht eingeräumt die eingesetzte Stromqualität beim Stromversorger zu kontrollieren.
  • Die Wärmepumpe muss einen wesentlichen Teil des Heizenergiebedarfs decken.
  • Unterstützt werden nur Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungen mit Zentralheizungsfunktion.
  • Berechtigt sind Anlagen, die mit dem internationalen Gütesiegel für Wärmepumpen zertifiziert sind (Informationen hierzu unter www.fws.ch).
  • Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.

Beiträge

Luft-/Wasser-Wärmepumpe
GrundbeitragCHF 750.00
zusätzlich pro kWthCHF 30.00
Erdsonden Wärmepumpe
GrundbeitragCHF 800.00
zusätzlich pro kWthCHF 60.00
EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Ist der/die GrundeigentümerIn oder Verwaltung identisch mit dem/der EinreicherIn?
Auszahlungskonto
Objekt
Objekt *
Anlage
alte Anlage *
neue Anlage *
Wärmeproduktion *
Betriebsweise *
Beilagen
Ausführungsbestätigung Heizungsersatz bereits eingereicht? *