Merkblatt für Fasnachtsveranstaltungen im Gemeindehaus

Für die Fasnachtsveranstaltungen im Gemeindehaus gelten aus Sicherheitsgründen und wegen der Platzverhältnisse klare Vorgaben zu Kostümen und Zubehör. Ein neues Merkblatt fasst die wichtigsten Regeln übersichtlich zusammen.

21. Januar 2026

Die Gemeinde Meggen hat ein Merkblatt für Fasnachtsveranstaltungen im Gemeindehaus erarbeitet. Es informiert Besucherinnen und Besucher über die zulässigen Kostüme, Aufbauten und Transportmittel. Ziel ist ein sicherer und reibungsloser Ablauf der Anlässe.

Bollerwagen, Fahrräder, Kickboards und Anhänger
Am Fröschenball (Freitag 30.01.2026) sind Bollerwagen, Fahrräder, Anhänger und ähnliche Transportmittel erlaubt, sofern sie eine maximale Grundfläche von 2 m² nicht überschreiten.

Am Fasnachtssonntag (Sonntag, 15.02.2026) sind Bollerwagen, Fahrräder, Anhänger und vergleichbare Transportmittel aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse im Gemeindehaus nicht erlaubt.

Kostüme und Zubehör
Kostüme, Aufbauten und Zubehör wie Bauchläden oder ähnliche Elemente dürfen ebenfalls eine maximale Grundfläche von 2 m² nicht überschreiten.

Ausnahmen
Über allfällige Ausnahmen entscheidet der Einsatzleiter vor Ort.

2026_Merkblatt Fasnacht Gemeindehaus.pdf