Fördergesuch Photovoltaikanlage

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Bitte beachten Sie:

PV-Anlagen ab 20m2 sind meldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne weisen wir Sie zudem auf das kantonale Merkblatt hin: Merkblatt Solaranlagen

Förderbedingungen + Hinweise

  • Das Beitragsgesuch ist spätestens 2 Monate nach Erhalt der Abrechnung der Pronovo einzureichen.
  • Photovoltaikanlagen werden nur unterstützt, wenn Module mit Zertifikat von einem anerkannten Institut verwendet werden.
  • Dient die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen vom Energiegesetz oder von Sondernutzungszonen werden keine Fördergelder ausgerichtet (gilt auch für Minergiebauten und bei Erfüllung weiterer gesetzlichen Auflagen).
  • Wenn die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen erstellt werden muss, aber die vorgeschriebene Grösse freiwillig überschritten wird, können für den freiwillig erstellten Anteil Fördergelder beantragt werden.
  • Es werden nur Anlagen auf oder an Gebäuden unterstützt (keine freistehenden Anlagen). Nur neue Anlagen sowie die Erweiterung bestehender Anlagen sind beitragsberechtigt. An Anlagensanierungen werden keine Beiträge ausgerichtet.
  • Die Gemeinde unterstützt Anlagen von 2 kWp – 100 kWp (vorgeschriebener Teil mitgerechnet). Bei grösseren Anlagen werden nur die ersten 100 kWp gefördert.

Beiträge
50 % der Einmalvergütung gemäss KLEIV, Pronovo

  • bis maximal 100 kWp
  • maximal CHF 20'000.00 pro Objekt
  • maximal 45 % Gesamtförderung der durchschnittlichen Anlagekosten
EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Einreichung Fördergesuch durch GrundeigentümerIn oder Verwaltung?
Auszahlungskonto
Objekt
Objekt *
Anlage
Anlage im Zusammenhang mit Neubau / Umbau / Anbau? *
Solarstrom für Eigenbedarf *
Beilagen
Ein Orientierungsplan (Standort PV-Module, DC-Leitungen, Wechselrichter, optionale Schalt- und Schutzeinrichtung) wurde der Feuerwehr eingereicht. *