Bitte beachten Sie:
PV-Anlagen ab 20m2 sind meldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne weisen wir Sie zudem auf das kantonale Merkblatt hin: Merkblatt Solaranlagen
Förderbedingungen + Hinweise
- Das Beitragsgesuch ist spätestens 2 Monate nach Erhalt der Abrechnung der Pronovo einzureichen.
- Photovoltaikanlagen werden nur unterstützt, wenn Module mit Zertifikat von einem anerkannten Institut verwendet werden.
- Dient die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen vom Energiegesetz oder von Sondernutzungszonen werden keine Fördergelder ausgerichtet (gilt auch für Minergiebauten und bei Erfüllung weiterer gesetzlichen Auflagen).
- Wenn die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen erstellt werden muss, aber die vorgeschriebene Grösse freiwillig überschritten wird, können für den freiwillig erstellten Anteil Fördergelder beantragt werden.
- Es werden nur Anlagen auf oder an Gebäuden unterstützt (keine freistehenden Anlagen). Nur neue Anlagen sowie die Erweiterung bestehender Anlagen sind beitragsberechtigt. An Anlagensanierungen werden keine Beiträge ausgerichtet.
- Die Gemeinde unterstützt Anlagen von 2 kWp – 100 kWp (vorgeschriebener Teil mitgerechnet). Bei grösseren Anlagen werden nur die ersten 100 kWp gefördert.
Beiträge
50 % der Einmalvergütung gemäss KLEIV, Pronovo
- bis maximal 100 kWp
- maximal CHF 20'000.00 pro Objekt
- maximal 45 % Gesamtförderung der durchschnittlichen Anlagekosten