Bitte beachten Sie:
Solaranlagen ab 20m2 sind meldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne weisen wir Sie zudem auf das kantonale Merkblatt hin: Merkblatt Solaranlagen
Förderbedingungen + Hinweise
- Das Beitragsgesuch ist spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen.
- SPF Qualitätslabel für Kollektoren (Förderberechtigt gemäss Liste BFE).
- Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.
- Auf die Gewährung von Förderbeiträgen besteht kein Rechtsanspruch.
- Der Anteil des Schwimmbassins an der Absorberfläche ist nicht förderberechtigt.
- Dient die Solaranlage zur Erfüllung von Auflagen vom Energiegesetz oder Sondernutzungszonen, werden keine Fördergelder ausgerichtet (gilt auch für Minergiebauten und bei Erfüllung weiterer gesetzlichen Auflagen).
Leistungsbeiträge
| pro kWth bis 15 kWth | CHF 250.00 |
| pro kWth über 15 kWth | CHF 150.00 |