19. August 2025
Eidgenössische Vorlagen
- Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
- Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
Bekanntmachung der Urnenzeit
Sonntag, 28. September 2025 10.00–11.00 Uhr
Urnenlokal
Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus, Am Dorfplatz 3, im Parterre.
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben.
Wer brieflich stimmen will, hat den Stimmzettel in das grüne amtliche Stimmkuvert zu legen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im kombinierten Zu- und Rücksendekuvert per Post an die Einwohnerkontrolle Meggen, Postfach 572, 6045 Meggen, zu senden oder ins Gemeindehaus zu überbringen. Im Gemeindehaus können die Rücksendekuverts entweder während den Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle abgegeben oder in den beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe markierten
Briefkasten eingeworfen werden. Die Postaufgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass das Rücksendekuvert noch vor Urnenbüroschluss (11.00 Uhr) bei der Einreichungsstelle eintrifft. Der beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe angeschriebene Briefkasten wird bei Urnenbüroschluss letztmals geleert.
Anordnung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025