Mit Schreiben vom 14. September 2022 stellte die Dienststelle rawi (Raum und Wirtschaft) dem Gemeinderat Meggen den kantonale Vorprüfungsbericht zu.
Dieser wurde der Ortsplanungskommission am 27. September 2022 vorgelegt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Dienststelle rawi hält im Vorprüfungsbericht unter anderem fest, dass es sich vorliegend um eine umsichtige Planung handelt, welche den aktuellen fachlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht wird und dass eine zweckmässige und angemessene Verdichtung stattfindet. Zudem wird von der Dienststelle rawi begrüsst, dass in den zentrumsnahen Gebieten «Luzernerstrasse» und «Mühleweiher» mittels Konkurrenzverfahren eine hochwertige und qualitätsvolle Bebauung angestrebt wird.
Wie geht es weiter?
Sofern jemand mit den ausgearbeiteten Anpassungen nicht einverstanden ist, besteht im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 16. Januar bis am 14. Februar 2023 die Möglichkeit, Einsprache gegen die vorliegende Gesamtrevision einzureichen. Diese müssen fristgerecht und schriftlich eingereicht werden und einen Antrag sowie eine Begründung aufweisen. Nach Abschluss der Auflage erfolgen, sofern erforderlich, Einspracheverhandlungen mit den Einsprechenden. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob eine Anpassung der Unterlagen und damit verbunden eine zweite Vorprüfung oder öffentliche Auflage stattfindet, oder ob er den Bürgerinnen und Bürgern anlässlich der Urnenabstimmung eine Ablehnung der Einsprachen beantragt.
Einsichtnahme der Unterlagen
Die Unterlagen der öffentlichen Auflage Gesamtrevision Ortsplanung Meggen können vom 16. Januar 2023 bis am 14. Februar 2023 unter www.meggen-gestalten.ch und auf dem Bauamt Meggen, Am Dorfplatz 3, Meggen eingesehen werden.
Urnenabstimmung voraussichtlich erst 2024
Da der Vorprüfungsbericht des Kantons mehr Zeit beanspruchte, erfolgt die Abstimmung über die Gesamtrevision der Ortsplanung Meggen voraussichtlich erst im Frühjahr 2024.