Förderprogramm

Die Gemeinde Meggen unterstützt mit einem innovativen Förderprogramm den effizienten Einsatz von Energie und die Anwendung erneuerbarer Energien. Das stark nachgefragte Energie-Förderprogramm wird immer wieder auf veränderte Verhältnisse überprüft und angepasst.

Aktuelles Förderprogramm

Das aktuelle Förderprogramm finden Sie hier:
Förderprogramm 2023
Förderprogramm 2024

Für Massnahmen welche im 2023 umgesetzt wurden, gilt das Förderprogramm 2023.

Verwendung Energiefonds
Stand per Ende 2023. Finanziert werden die Massnahmen aus dem Energiefonds der Gemeinde Meggen.

AnzahlDavon 2023
GEAK Plus (früher E-Beratung)
996
Gebäudesanierungen517
Solaranlagen thermisch (ab 2006)44
Photovoltaikanlagen (ab 09.2011)15052
Speichersysteme (ab 2021)2513
Holzheizungen (ab 2010)6-
Wärmepumpen (ab 2010)7134
Erschliessung Ladeinfrastruktur (ab 2021)4413


Ablauf Gesuchstellung:

In der Regel gilt folgender Ablauf für die Gesuchstellung, Bewilligung und Kontrolle:

  • Eingabe des Fördergesuches spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Unterlagen via Onlineformular
  • Prüfung des Gesuchs und Mitteilung über die Förderung
  • Auszahlung des Förderbeitrags
  • Eventuell Schlusskontrolle durch den Beauftragten

Neuerungen ab 2024 für die Gesuchseingabe von Wärmepumpen, PV-Anlagen, Holzheizungen und Sanierung der Gebäudehülle

  • Nach Abschluss des Fördergesuchs beim Kanton bzw. der Pronovo ist das Gesuch bei der Gemeinde innert 2 Monaten zu stellen.
  • Es ist neu nur noch die Bestätigung über die Auszahlung des Förderbeitrags des Kantons bzw. der Pronovo einzureichen (bei Wärmepumpen zusätzlich Nachweis ökologisches Stromprodukt).
  • Das Datum der Inbetriebnahme ist ausschlaggebend, ob das Gesuch gemäss der bisherigen oder der neuen Praxis eingereicht werden muss (Inbetriebnahme 2023 oder ab 2024).

Wichtige Hinweise

  • Die detaillierten Förderbedingungen sind unter den jeweiligen Gesuchsformularen aufgeschaltet.
  • Auf die Gewährung von Förderbeiträgen besteht kein Rechtsanspruch.
  • Für Massnahmen die zur Erfüllung von Auflagen des kantonalen Energiegesetzes des Kantons Luzern (kEnG), oder anderen gesetzlichen Auflagen, dienen werden keine Fördergelder ausgerichtet.

Über die folgenden Links gelangen Sie direkt zu den Gesuchsformularen:

Holzfeuerung

Erschliessung Ladeinfrastruktur

GEAK Plus

Photovoltaikanlagen

Sanierung Gebäudehülle

Thermische Solaranlagen

Speichersysteme

Wärmepumpen

Für die Eingabe eines innovativen Projektes nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.

Externe Links