Die kantonalen Ergebnisse können der Website des Kantons Luzern entnommen werden.
Urnenzeit in Meggen
Jeweils am Abstimmungs- und Wahlsonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Urnenstandort
Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus, Am Dorfplatz 3, Parterre.
Bedingungen / Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die nach kantonalem Recht stimmfähigen Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Gemeinde seit mindestens fünf Tagen ihren politischen Wohnsitz haben.
Brieflich abstimmen
Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Wer brieflich stimmen will, hat alle Abstimmungs- und Wahlzettel ins grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert zu legen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im kombinierten Zu- und Rücksendekuvert per Post an die Einwohnerkontrolle Meggen, Postfach, 6045 Meggen, zu senden oder ins Gemeindehaus zu überbringen. Im Gemeindehauskönnen die Rücksendekuverts entweder während den Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle abgegeben oder in den beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe markierten Briefkasten eingeworfen werden. Ausserdem kann das Rücksendekuvert am Abstimmungssonntag während der ordentlichen Urnenzeit direkt im Urnenbüro abgegeben werden. Die Postaufgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass das Rücksendekuvert noch vor Urnenbüroschluss bei der Einreichungsstelle eintrifft. Der beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe angeschriebene Briefkasten wird bei Urnenbüroschluss letztmals entleert.
- 3. März 2024: Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen
- 17. Dezember 2023: Kommunale Volksabstimmung
- 26. November 2023: Kommunale Volksabstimmungen
- 22. Oktober 2023: National- und Ständeratswahlen
- 18. Juni 2023: Eidg., kant. und kommunale Volksabstimmungen
- 25. September 2022: Eidg., kant. und kommunale Volksabstimmungen