18. Februar 2026
Kantonale Abstimmung
- Ausbau der Kantonsstrasse K 36 durch die Lammschlucht im Entlebuch, 2. Abschnitt
Eidgenössische Abstimmungen
- Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
- Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
- Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
- Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Urnenlokal: Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus, Am Dorfplatz 3, im Parterre.
Briefliche Stimmabgabe: Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Wer brieflich stimmen will, hat den Stimmzettel in das grüne amtliche Stimmkuvert zu legen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im kombinierten Zu- und Rücksendekuvert per Post an die Einwohnerkontrolle Meggen, Postfach 572, 6045 Meggen, zu senden oder ins Gemeindehaus zu überbringen. Im Gemeindehaus können die Rücksendekuverts entweder während den Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle abgegeben oder in den beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe markierten Briefkasten eingeworfen werden.
Die Postaufgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass das Rücksendekuvert noch vor Urnenbüroschluss (11.00 Uhr) bei der Einreichungsstelle eintrifft. Der beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe angeschriebene Briefkasten wird bei Urnenbüroschluss letztmals geleert.