Sondersteuern

In Meggen ist die Gemeindekanzlei für die Veranlagung der Sondersteuern zuständig.

Bei der Übertragung von Grundstücken können Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern anfallen. In Meggen ist die Gemeindekanzlei für die Veranlagung dieser Steuern zuständig. Falls im Hinblick auf den Erwerb oder die Veräusserung eines Grundstücks Unsicherheiten bezüglich der Steuerfolgen bestehen, empfehlen wir Ihnen, uns vor der Unterzeichnung des Vertrages zu kontaktieren (mit Vorteil per Mail und unter Beilage des Vertragsentwurfs).

Auf dem Vermögensanfall aus Erbschaft wird eine Erbschaftssteuer erhoben. Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in welcher die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte bzw. wo das Grundstück gelegen ist.