Erbschaftssteuern

Die Erbschaftssteuern sind mit Ausnahme der Erbschaftssteuer für die Nachkommen kantonal geregelt.

Zuwendungen an Ehegatten, eingetragene Partner/innen und Lebenspartner/nnen sind steuerfrei.

Die Steuer beträgt je nach Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person und Höhe des geerbten Betrages zwischen 0 und 40 %.

In Meggen sind Zuwendungen an Nachkommen ab CHF 100'000.00 mit 1 % erbschaftssteuerpflichtig.

Grundlage für die Berechnung bildet das Inventar der Teilungsbehörde mit Steuerwerten. Bei Grundstücken ist der Katasterwert per Todestag und nicht der Verkehrswert massgebend.

Informationen zur Veranlagung und Berechnung der Erbschaftssteuern

Kalkulator Erbschaftssteuern