Pflegefinanzierung

Im Rahmen der Krankenpflege im Pflegeheim und der ambulanten Krankenpflege (Spitex, Tages- und Nachtstrukturen, ambulante Leistungen in einem Kurhaus etc.) können Kosten entstehen, die nicht von Sozialversicherungen oder dem Beitrag der anspruchsberechtigten Person gedeckt sind. Dieser Restfinanzierungsbeitrag ist im Kanton Luzern von den Gemeinden zu tragen.

Die Heime oder die Organisationen der ambulanten Krankenpflege melden uns den Eintritt einer Bewohnerin/eines Bewohners bzw. die Aufnahme einer Kundin/eines Kunden. Wir prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen sowie den zivilrechtlichen Wohnsitz und erteilen die Kostengutsprache.